Informationen zur Importabfertigung durch den Zoll – Verfahren und Ablauf der Verzollung bei der Einfuhr
Die Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) in die EU muss grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Bei einem solchen Import sind Einfuhrabgaben, d.h. Zölle und Steuern, zu entrichten.
Ermittlung des Zollsatzes beim Import
Beim Import erhält jedes Objekt eine Tarifnummer. Dadurch wird die Ware einem bestimmten Zollsatz zugeordnet, welcher Grundlage für den zu zahlenden Zollbetrag ist. Den für die Einfuhr geltenden Zollsatz können Sie im Online-Portal TARIC kostenlos ermitteln.
Erforderliche Papiere der Einfuhr
- EORI-Nummer: Jedes Unternehmen, das Waren beim Zoll zur Einfuhr oder Ausfuhr anmeldet, benötigt eine EORI-Nummer.
- ESumA: Vor der Einfuhr ist beim Zoll eine summarische Eingangsanmeldung abzugeben. Diese Meldung muss der Beförderer, z.B. die Spedition, vornehmen.
- Zollanmeldung: Nachdem die Waren die Grenze des Zollgebiets passiert haben, muss der Beförderer diese der Zollstelle vorlegen (Gestellung). Mittels Zollanmeldung wird festgelegt, in welches Zollverfahren die importierten Waren überführt werden sollen. Dafür wird i.d.R. eine Handelsrechnung sowie eine Angabe über den Zollwert (Formular 0464) benötigt.
Zollverfahren beim Import aus Drittländern
Bei der Zollanmeldung von Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, muss der Importeur ein Zollverfahren angeben. Welches Zollverfahren für Ihren Import geeignet ist, ist abhängig von der geplanten Verwendung und dem Verbleib der Ware.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den Zoll.