Importverbote von Pflanzen – Regelungen für Transport und Einfuhr
Für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzgut und Pflanzerzeugnissen in die EU gelten besondere Regelungen. Es müssen sowohl gesetzliche Vorgaben zum Artenschutz als auch Vorschriften zum Schutz vor Schädlingen und Krankheiten beachtet werden. Für folgende Pflanzen besteht ein Importverbot. Sie dürfen nicht aus einem Drittland in die EU importiert werden:
- artengeschützte Pflanzen ohne Artenschutzdokumente
- besonders gefährliche Schadorganismen und damit befallene Pflanzen
- Kartoffel- und Rebenpflanzgut aus Drittländern
Ausführliche Informationen zu den Importsverboten erhalten Sie beim Zoll unter Pflanzenverbote.
Den Transport von Pflanzgut und Pflanzen, deren Import nicht untersagt ist, organisiert LOX Frachten für Sie per Luft- und Seefracht.