Das Verfahren Ermächtigter Ausführer vereinfacht die Ausstellung von Ursprungserklärungen beim Export. Das zuständige Hauptzollamt muss dieses Verfahren bewilligen. Der ermächtigte Ausführer muss sicherstellen, dass die Ursprungseigenschaft einer Ware zweifelsfrei nachgeprüft und überwacht werden kann.
Die Ursprungserklärung zählt zu den Präferenznachweisen. Bei der Einfuhr von Waren bis 6.000 Euro Warenwert wird von den Zollbehörden bestimmter Länder eine Ursprungserklärung verlangt. Beim Export in Länder, für die ein Präferenzabkommen besteht, fallen mit Ursprungserklärung geringere oder gar keine Zölle an. Hier finden Sie den offiziellen Wortlaut der Ursprungserklärung.